HoneyTree
honeytree Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder
Stand: 21. September 2026
1 Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die persönliche Nutzung der digitalen Plattform honeytree sowie den Abschluss und die Nutzung individueller Mitgliedschaften und damit verbundener Vorteile.
1.2 Anbieterin und Vertragspartnerin ist:
Scout Dean Behrens Baarerstrasse 125 6300 Zug E-Mail: management@honeytree.world
Nachfolgend «honeytree».
1.3 Das Angebot richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
1.4 Die bei Abschluss ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibung und individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Die AGB werden dem Mitglied vor Abschluss zugänglich gemacht und mit der Bestellung akzeptiert.
2 Teilnahmeberechtigung und Vertragsabschluss
2.1 Mitgliedschaften können ausschliesslich von volljährigen und handlungsfähigen Personen abgeschlossen werden. Die Nutzung persönlicher Mitgliedschaftsvorteile setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
2.2 Mit der Registrierung bestätigt das Mitglied, diese Voraussetzungen zu erfüllen. honeytree darf bei begründeten Zweifeln einen geeigneten Nachweis verlangen.
2.3 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt das Mitglied eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch honeytree zustande, die durch Bestätigung in Textform oder Aktivierung der Mitgliedschaft erfolgt. Das Mitglied erhält eine elektronische Vertragsbestätigung.
3 Mitgliedschaften und Leistungsumfang
3.1 honeytree betreibt eine digitale Mitgliedschafts- und Vorteilsplattform. Mitglieder erhalten Zugang zu den für ihre Mitgliedschaft vorgesehenen Partnerangeboten, Rabatten, Sonderkonditionen und weiteren Leistungen.
3.2 Angeboten werden:
a) Monatsmitgliedschaft;
b) Jahresmitgliedschaft;
c) Founder Membership.
3.3 Massgeblich für den vereinbarten Leistungsumfang ist die beim Abschluss bereitgestellte Beschreibung des gewählten Angebots.
3.4 Die Founder Membership umfasst die Leistungen der regulären honeytree-Mitgliedschaft sowie die ausdrücklich zugesagten Founder-Leistungen. Dazu gehören der persönliche Kaffeebezug gemäss Ziffer 6 und der Zugang zu einzelnen RARE Street Pilates Klassen gemäss Ziffer 7.
3.5 Verträge über eigenständige Produkte oder Leistungen unabhängiger Partnerunternehmen kommen zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande. honeytree ist bei solchen Geschäften weder Verkäuferin noch Leistungserbringerin. Eigene Verpflichtungen von honeytree, insbesondere aus ausdrücklich zugesagten Founder-Leistungen, bleiben unberührt.
3.6 Das Partnernetzwerk und einzelne Angebote können sich verändern. Ohne ausdrückliche Zusage bestehen keine Garantie für den dauerhaften Verbleib eines bestimmten Partners, eine bestimmte Anzahl von Partnern oder eine bestimmte finanzielle Ersparnis. Der wesentliche Charakter der bezahlten Mitgliedschaft bleibt gewahrt.
4 Registrierung und Nutzerkonto
4.1 Pro Person ist ein Nutzerkonto zulässig. Das Konto und die Mitgliedschaft sind persönlich und nicht übertragbar.
4.2 Das Mitglied macht vollständige und richtige Angaben und hält seine Kontakt- und Kontodaten aktuell.
4.3 Zugangsdaten und persönliche Mitgliedschaftsnachweise sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein vermuteter unberechtigter Zugriff ist honeytree unverzüglich mitzuteilen.
4.4 honeytree darf Konten und Einlösungen zur Missbrauchs- und Betrugsprävention angemessen überprüfen. Einschränkungen, Sperrungen und Beendigungen richten sich nach Ziffer 11.
5 Preise Zahlung Laufzeit und Kündigung
5.1 Es gelten folgende Preise, jeweils inklusive gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer:
a) Monatsmitgliedschaft: CHF 50.– pro Monat;
b) Jahresmitgliedschaft: CHF 530.– pro Jahr;
c) Founder Membership: CHF 3’999.– pro Jahr.
Ausdrücklich vereinbarte Aktions- oder Sonderpreise gehen vor. Der bei der Bestellung angezeigte und bestätigte Gesamtpreis ist verbindlich.
5.2 Die Mitgliedschaft wird im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode bezahlt. Die erste Periode beginnt mit der Aktivierung nach erfolgreichem Zahlungseingang, sofern kein anderer Beginn vereinbart ist. Die Vertragsbestätigung nennt Beginn und Ende der ersten Periode.
5.3 Die Monatsmitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat. Jahresmitgliedschaft und Founder Membership verlängern sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig gemäss Ziffer 5.5 gekündigt wird.
5.4 Bei Jahresmitgliedschaften und Founder Memberships informiert honeytree das Mitglied spätestens 30 Tage vor Ende der laufenden Periode in Textform über:
a) das Ende der laufenden Periode;
b) die automatische Verlängerung und deren Dauer;
c) den Preis für die nächste Periode;
d) die Kündigungsmöglichkeit und das konkrete letzte Kündigungsdatum.
Erfolgt diese Mitteilung verspätet oder unterbleibt sie, kann das Mitglied der Verlängerung noch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vollständigen Mitteilung widersprechen. Eine bereits begonnene Verlängerungsperiode endet dann mit Zugang des Widerspruchs. Eine Bezahlung ist nur zeitanteilig bis zu diesem Zeitpunkt geschuldet; ein darüber hinaus eingezogener Betrag wird zurückbezahlt.
5.5 Das Mitglied kann jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung muss honeytree spätestens am letzten Tag dieser Periode zugehen. Eine E-Mail an management@honeytree.world genügt. Eine allfällige Kündigungsfunktion im Nutzerkonto kann ebenfalls verwendet werden. honeytree bestätigt die Kündigung in Textform.
5.6 Bei vereinbarter wiederkehrender Zahlung ermächtigt das Mitglied honeytree beziehungsweise den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die geschuldeten Beiträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Änderungen des Preises richten sich nach Ziffer 15. Ein fehlgeschlagener Zahlungseinzug gilt nicht als Kündigung.
5.7 Bei ausstehender Zahlung kann honeytree nach einer Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von zehn Tagen die Mitgliedschaft bis zur Zahlung sperren. Bereits begonnene Perioden werden dadurch nicht verlängert. Gesetzliche Verzugsfolgen und das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.
5.8 Bereits bezahlte Mitgliedschaftsbeiträge werden nicht freiwillig zurückerstattet. Insbesondere begründen Nichtnutzung, teilweise Nutzung, eine Änderung der persönlichen Verhältnisse oder die ordentliche Kündigung keinen Rückerstattungsanspruch. Vorbehalten bleiben die Korrektur unberechtigter Belastungen, Ziffer 5.4 und zwingende gesetzliche Ansprüche.
5.9 Das Löschen der App oder die blosse Nichtnutzung beendet die Mitgliedschaft nicht. Eine ausdrücklich erklärte Vertragskündigung bleibt unabhängig davon wirksam.
6 Unlimited Coffee
6.1 Founder Members können während ihrer aktiven Founder Membership an sämtlichen RARE Street Coffee Standorten während der jeweiligen Öffnungszeiten alle angebotenen Kaffeegetränke unbegrenzt zum eigenen Konsum beziehen.
6.2 Der Vorteil ist persönlich und nicht übertragbar. Der Bezug für andere Personen sowie die Weitergabe oder der Weiterverkauf der bezogenen Getränke sind ausgeschlossen.
6.3 Der Bezug setzt den Nachweis einer aktiven Founder Membership über das vorgesehene Identifikationsverfahren voraus.
6.4 Massgeblich sind das am jeweiligen Standort angebotene Kaffeesortiment und dessen tatsächliche Verfügbarkeit. Andere Getränke, Speisen, Kaffeebohnen und Handelswaren sind nicht eingeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich als zusätzliche Leistung zugesagt werden.
6.5 Öffnungszeiten, übliche Wartezeiten sowie vorübergehende betriebliche Unterbrechungen bleiben vorbehalten. Diese Regelung berechtigt honeytree nicht, den zugesagten Kaffeebezug dauerhaft oder wesentlich auszuhöhlen.
7 Unlimited RARE Street Pilates
7.1 Founder Members können während ihrer aktiven Founder Membership unbegrenzt einzelne reguläre RARE Street Pilates Klassen buchen und besuchen.
7.2 Der Vorteil ist persönlich und nicht übertragbar. Er umfasst ausschliesslich einzelne reguläre Klassen. Privatstunden, Workshops, Ausbildungen, Retreats und andere Sonderangebote sind nicht eingeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich zugesagt werden.
7.3 Die Buchung erfolgt über die RARE Street Pilates App beziehungsweise das hierfür bezeichnete Buchungssystem. Es gelten die vor der Buchung zugänglich gemachten Buchungs-, Stornierungs-, Teilnahme- und Sicherheitsbedingungen.
7.4 Die Teilnahme richtet sich nach Kursplan und verfügbaren Plätzen. Ein Platz in einer bestimmten Klasse, bei einer bestimmten Lehrperson oder zu einem bestimmten Zeitpunkt wird nicht garantiert.
7.5 Gebühren für verspätete Stornierungen oder Nichterscheinen sind nur geschuldet, wenn deren Höhe und Voraussetzungen vor der jeweiligen Buchung klar mitgeteilt und vereinbart wurden.
7.6 Das Mitglied beachtet die Sicherheitsanweisungen und nimmt nur teil, soweit dies mit seinem Gesundheitszustand vereinbar ist. Bei gesundheitlichen Zweifeln klärt es seine Teilnahmefähigkeit vorgängig medizinisch ab. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Anbieterin und der Lehrpersonen bleiben unberührt.
8 Partnerangebote und Einlösung
8.1 Vorteile unabhängiger Partnerunternehmen werden nach den beim jeweiligen Angebot veröffentlichten Bedingungen gewährt. Dazu können insbesondere Standorte, Einlösewege, Verfügbarkeit, Gültigkeitsdauer und ausdrücklich bezeichnete Ausschlüsse gehören.
8.2 Das Mitglied weist seine aktive Mitgliedschaft mit dem vorgesehenen Identifikationsmittel nach und beachtet die Einlösebedingungen. Persönliche Codes, Mitgliedskarten und Zugänge dürfen nicht veröffentlicht, verkauft oder anderen Personen zur Nutzung überlassen werden.
8.3 Der jeweilige Partner verantwortet seine eigenständigen Produkte und Leistungen, Preise, Kundengeschäfte und deren Abwicklung. Beanstandungen dazu sind grundsätzlich direkt an den Partner zu richten. Probleme mit der Einlösung können zusätzlich honeytree gemeldet werden.
8.4 honeytree darf einzelne Partnerangebote aktualisieren, ersetzen oder entfernen, insbesondere wenn die Kooperation endet, ein Angebot nicht mehr verfügbar ist oder rechtliche beziehungsweise technische Gründe dies erfordern. Bereits verbindlich begründete Ansprüche und ausdrücklich zugesagte eigene Leistungen von honeytree bleiben vorbehalten.
9 Aktionsguthaben Gutscheine und Preise
9.1 honeytree oder Partnerunternehmen können zusätzliche Aktionen mit Sachpreisen, Gutscheinen oder unentgeltlichen Aktionsguthaben anbieten. Die jeweilige Aktion bezeichnet den verantwortlichen Anbieter, den Umfang der Zuwendung und die Einlöse- oder Teilnahmebedingungen.
9.2 Unentgeltliche Aktionsguthaben sind freiwillige zusätzliche Zuwendungen. Sie sind kein Bestandteil der bezahlten Mitgliedschaft, sofern sie nicht ausdrücklich als solcher zugesagt werden. Ein Anspruch auf ihre erstmalige oder wiederholte Gewährung besteht nicht. Ihr Erwerb setzt keine Mitgliedschaft voraus, soweit die konkrete Aktion nichts anderes rechtmässig bestimmt.
9.3 Aktionsguthaben sind persönlich, nicht übertragbar, nicht handelbar und nicht gegen Bargeld auszahlbar. Sie können nur bei den jeweils bezeichneten Partnern und nach den bei Gewährung mitgeteilten Bedingungen eingesetzt werden.
9.4 Unentgeltlich gewährte, partnergebundene Aktionsguthaben können nur eingelöst werden, solange das betreffende Partnerunternehmen am honeytree-Netzwerk teilnimmt. Mit dessen Ausscheiden verfallen die noch nicht eingelösten Aktionsguthaben dieses Partners. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung, Ersatz oder Übertragung auf andere Partner. Auf diese Bedingung wird bei Gewährung des Guthabens hingewiesen. honeytree informiert betroffene Nutzer unverzüglich über das Ausscheiden und den damit verbundenen Verfall.
9.5 Die Verfallsregel nach Ziffer 9.4 gilt nicht für entgeltlich erworbene Guthaben oder Guthaben, die ausdrücklich als Bestandteil einer bezahlten Leistung zugesagt wurden. Für diese gelten die bei Erwerb vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Rechte.
9.6 Für Wettbewerbe, Verlosungen und andere besondere Aktionen gelten ergänzend die vor Teilnahme bereitgestellten Aktionsbedingungen. Eine Barauszahlung von Sachpreisen oder unentgeltlichen Gutscheinen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
10 Veranstaltungen
10.1 honeytree kann Veranstaltungen kommunizieren, bewerben oder selbst anbieten. Der verantwortliche Veranstalter und die wesentlichen Teilnahmebedingungen werden beim jeweiligen Angebot bezeichnet.
10.2 Bei Veranstaltungen unabhängiger Dritter kommt der Teilnahmevertrag mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. honeytree übernimmt durch die blosse Bewerbung keine Verantwortung für dessen Durchführung.
10.3 Für eigene Leistungen und eine tatsächliche Mitveranstaltung bleibt honeytree nach Massgabe von Ziffer 13 verantwortlich. Mitglieder beachten die mitgeteilten Teilnahme- und Sicherheitsbedingungen.
11 Missbrauch Sperrung und ausserordentliche Beendigung
11.1 Unzulässig sind insbesondere:
a) Mehrfachkonten zur mehrfachen Erlangung persönlicher Vorteile;
b) wesentliche falsche oder irreführende Angaben;
c) die Manipulation von Guthaben, Buchungen, Einlösungen oder Plattformfunktionen;
d) die unzulässige Weitergabe oder gewerbliche Nutzung persönlicher Vorteile;
e) die Umgehung von Sicherheits- oder Zugangsmassnahmen;
f) automatisierte Zugriffe, die unberechtigt Daten oder Vorteile abrufen oder den Betrieb beeinträchtigen;
g) sonstige rechtswidrige oder betrügerische Handlungen.
Die vertragsgemässe häufige Nutzung ausdrücklich unbegrenzter Leistungen stellt für sich allein keinen Missbrauch dar.
11.2 Bei konkreten Anhaltspunkten für einen erheblichen Verstoss darf honeytree erforderliche und verhältnismässige vorläufige Schutzmassnahmen treffen. Das Mitglied wird über den wesentlichen Grund informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine sofortige Sperrung ist zulässig, soweit dies zur Abwehr eines drohenden Schadens, zum Schutz anderer Personen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
11.3 Bei einem festgestellten Verstoss kann honeytree eine Verwarnung aussprechen, unrechtmässig erlangte Vorteile korrigieren oder betroffene Funktionen vorübergehend sperren. Bei schweren oder trotz Verwarnung wiederholten Verstössen kann honeytree die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos beenden.
11.4 Die Massnahmen berücksichtigen Schwere, Dauer, Verschulden und Auswirkungen des Verstosses. Eine dauerhafte Beendigung erfolgt nur, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen oder unzumutbar sind. honeytree teilt die Entscheidung und ihre wesentlichen Gründe in Textform mit.
11.5 Eine berechtigte Sperrung führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft oder einer freiwilligen Rückerstattung. Bei vorzeitiger Beendigung richten sich verbleibende Zahlungs-, Schadenersatz- und allfällige Rückabwicklungsansprüche nach dem anwendbaren Recht.
11.6 Erweist sich eine Sperrung als unbegründet, stellt honeytree den Zugang unverzüglich wieder her. Für die Dauer, während der wesentliche bezahlte Leistungen deshalb nicht verfügbar waren, wird die Mitgliedschaft kostenlos verlängert. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
11.7 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben bestehen.
12 Inhalte und Nutzungsrechte
12.1 Das Mitglied darf nur Inhalte bereitstellen, zu deren Verwendung es berechtigt ist. Rechtswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte sind unzulässig.
12.2 Das Mitglied räumt honeytree ein nicht ausschliessliches, unentgeltliches Recht ein, bereitgestellte Inhalte im für den vorgesehenen Plattformzweck erforderlichen Umfang zu speichern, technisch anzupassen und entsprechend der gewählten Veröffentlichungsfunktion anzuzeigen.
12.3 Die Verwendung identifizierbarer Mitgliederbilder, persönlicher Erfahrungsberichte oder vergleichbarer Inhalte für Werbung ausserhalb dieses Plattformzwecks erfordert eine gesonderte Einwilligung, soweit keine andere rechtliche Grundlage besteht.
12.4 honeytree darf rechtswidrige Inhalte oder Inhalte mit begründetem Verdacht auf eine Rechtsverletzung entfernen oder vorläufig sperren.
13 Verfügbarkeit und Haftung
13.1 honeytree trifft angemessene Massnahmen für einen zuverlässigen Plattformbetrieb. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder vollständig fehlerfreie technische Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartung, Updates und vorübergehende Störungen können die Nutzung einschränken.
13.2 honeytree haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.3 Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt in diesem Umfang auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie für das Verhalten eingesetzter Hilfspersonen. Die Ausnahmen gemäss Ziffer 13.2 gelten auch für Organe und Hilfspersonen.
13.4 Für die eigenständigen Leistungen unabhängiger Partner haftet der jeweilige Partner. Dieser Grundsatz schliesst eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen von honeytree oder für ausdrücklich übernommene Leistungspflichten nicht aus.
13.5 Haftungsbeschränkungen beseitigen weder zwingende gesetzliche Ansprüche noch den Anspruch auf die vertraglich geschuldeten Leistungen.
14 Datenschutz und Kommunikation
14.1 honeytree bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht. Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über Zwecke, Empfänger, eingesetzte Dienstleister und die Rechte betroffener Personen. Sie wird bei der Registrierung zugänglich gemacht und auf der Plattform bereitgehalten.
14.2 Vertragsbezogene Mitteilungen, insbesondere Bestätigungen, Zahlungsinformationen, Verlängerungshinweise und Sicherheitsmitteilungen, können an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
14.3 Die Mitgliedschaft allein stellt keine pauschale Einwilligung in beliebige Werbenutzung persönlicher Daten dar. Werbliche Kommunikation erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen. Mitglieder können sich über die bereitgestellte Abmeldemöglichkeit von solchen Mitteilungen abmelden.
15 Änderungen und Übertragung
15.1 honeytree kann technische Abläufe und organisatorische Einzelheiten aus sachlichen Gründen anpassen, sofern dadurch die wesentlichen zugesagten Leistungen und Rechte der Mitglieder nicht beeinträchtigt werden.
15.2 Preisänderungen gelten frühestens für die nächste Abrechnungsperiode. Sie werden dem Mitglied mindestens 30 Tage vor Beginn dieser Periode in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung nennt den neuen Preis, den Beginn seiner Geltung und die Kündigungsmöglichkeit. Bei kürzerer Ankündigung gilt für die unmittelbar folgende Periode der bisherige Preis.
15.3 Wesentliche Änderungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform angekündigt. Änderungen zulasten des Mitglieds werden während einer bereits laufenden bezahlten Periode nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung umgesetzt, sofern keine zwingende gesetzliche Vorgabe etwas anderes erfordert.
15.4 Für eine nächste Vertragsperiode teilt honeytree wesentliche Änderungen und deren Folgen klar mit. Widerspricht das Mitglied fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Periode weiter; anschliessend endet die Mitgliedschaft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Wesentliche Änderungen werden nicht allein durch Schweigen als angenommen behandelt.
15.5 Rein begünstigende Änderungen sowie zwingend erforderliche gesetzliche Anpassungen können früher erfolgen. honeytree informiert die Mitglieder darüber angemessen.
15.6 honeytree darf technische und administrative Aufgaben durch Dienstleister ausführen lassen und bleibt für die eigenen Vertragspflichten verantwortlich. Eine Übertragung des gesamten Mitgliedschaftsvertrags auf eine andere Gesellschaft erfolgt mit Zustimmung des Mitglieds oder auf einer gesetzlichen Grundlage. Zwingende Rechte des Mitglieds bleiben vorbehalten.
16 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen bleiben vorbehalten.
16.2 Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere bleiben die zwingenden Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten unberührt.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen soweit rechtlich möglich bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das anwendbare Gesetz.
Teilnahmebedingungen für honeytree Verlosungen
1. Veranstalterin
Veranstalterin ist:
Scout Dean Behrens Baarerstrasse 125 6300 Zug
handelnd unter der Marke honeytree.
2. Verlosungen
honeytree kann im Rewards-Bereich der honeytree-Plattform zeitlich begrenzte Verlosungen durchführen.
Der jeweilige Gewinn, der Teilnahmezeitraum, der Teilnahmeschluss sowie allfällige besondere Bedingungen werden bei der jeweiligen Verlosung angegeben.
Für Personen ohne honeytree-Mitgliedschaft werden die für die kostenlose alternative Teilnahme erforderlichen Angaben zur jeweiligen Verlosung öffentlich zugänglich gemacht.
Die Durchführung einer Verlosung begründet keinen Anspruch auf weitere oder zukünftige Verlosungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern bei der jeweiligen Verlosung nichts anderes angegeben ist.
Mitarbeitende von honeytree sowie Personen, die unmittelbar an der Organisation oder Durchführung der jeweiligen Verlosung beteiligt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro Person und Verlosung ist eine Teilnahme zulässig.
4. Teilnahme über honeytree
honeytree-Mitglieder können im Rewards-Bereich der honeytree-Plattform an der jeweiligen Verlosung teilnehmen.
Die Teilnahme erfolgt durch aktives Anwählen von «Enter for free» bzw. «Kostenlos teilnehmen».
Eine honeytree-Mitgliedschaft führt nicht automatisch zur Teilnahme an einer Verlosung.
Für die Teilnahme wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Zusätzliche oder bessere Gewinnchancen können insbesondere nicht durch HoneyCoins, zusätzliche Käufe, höhere Ausgaben, Empfehlungen, ein Upgrade der Mitgliedschaft oder sonstige Zahlungen erworben werden.
5. Kostenlose alternative Teilnahme
Die Teilnahme an einer Verlosung ist auch ohne honeytree-Mitgliedschaft und ohne Kauf kostenlos möglich.
Hierzu ist innerhalb des jeweiligen Teilnahmezeitraums eine E-Mail an giveaway@honeytree.world zu senden.
Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Verlosung
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Telefonnummer
- gültige E-Mail-Adresse
Die kostenlose Teilnahme per E-Mail hat dieselbe Gewinnchance wie eine Teilnahme über die honeytree-Plattform.
Pro Person ist insgesamt nur eine Teilnahme zulässig. Eine gleichzeitige Teilnahme über die honeytree-Plattform und per E-Mail ist ausgeschlossen.
Mit dem Absenden der Teilnahme-E-Mail werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
6. honeytree-Mitgliedschaft
Eine honeytree-Mitgliedschaft ist weder Voraussetzung für die kostenlose alternative Teilnahme noch für den Bezug eines Gewinns.
Die Kündigung oder das Auslaufen einer honeytree-Mitgliedschaft nach einer gültigen Teilnahme hat keinen Einfluss auf die Teilnahme oder einen allfälligen Gewinnanspruch.
Die Durchführung von Verlosungen ist kein garantierter oder regelmässiger Bestandteil der honeytree-Mitgliedschaft.
7. Teilnahmezeitraum
Berücksichtigt werden nur Teilnahmen, die innerhalb des bei der jeweiligen Verlosung angegebenen Teilnahmezeitraums vollständig eingehen.
Bei der Teilnahme über honeytree ist der elektronische Eingang im System massgebend.
Bei der kostenlosen Teilnahme per E-Mail ist der Eingang der E-Mail bei honeytree massgebend.
8. Gewinnerermittlung
Der Gewinner wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums nach dem Zufallsprinzip aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt.
Alle gültigen Teilnahmen werden bei der Ziehung gleich behandelt.
Der Gewinner wird über die bei der Teilnahme angegebene bzw. hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung oder kann seine Teilnahmeberechtigung nicht bestätigt werden, kann honeytree einen Ersatzgewinner ermitteln.
9. Gewinn
Massgebend ist die Beschreibung des Gewinns bei der jeweiligen Verlosung.
Eine Barauszahlung eines Sach- oder Leistungspreises ist ausgeschlossen, sofern bei der jeweiligen Verlosung nichts anderes angegeben ist.
Ein Sach- oder Leistungspreis kann vor seiner Übergabe grundsätzlich nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Der genaue Umfang des Gewinns sowie allfällige nicht darin enthaltene Leistungen oder Kosten werden bei der jeweiligen Verlosung angegeben.
Für die Herausgabe des Gewinns erhebt honeytree keine Bearbeitungs- oder Auszahlungsgebühr.
10. Sach- und Leistungspreise
Bei Sach- oder Leistungspreisen trägt honeytree ausschliesslich diejenigen Leistungen und Kosten, die bei der jeweiligen Verlosung ausdrücklich als Bestandteil des Gewinns bezeichnet sind.
Nach Übergabe bzw. Erbringung des Gewinns trägt der Gewinner die mit Besitz, Nutzung oder Erhaltung des Gewinns verbundenen Kosten selbst.
Dazu können je nach Art des Gewinns insbesondere Kosten für Versicherung, Aufbewahrung, Wartung, Registrierung, Transport, Betrieb, Anreise oder ähnliche laufende Kosten gehören.
Allfällige besondere Übergabe-, Abhol-, Versand- oder Einlösebedingungen werden bei der jeweiligen Verlosung angegeben.
11. Geldpreise und Steuern
Bei Geldpreisen wird der bei der jeweiligen Verlosung angegebene Betrag nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ausgerichtet.
Allfällige persönliche steuerliche Folgen eines Gewinns liegen in der Verantwortung des Gewinners.
Gesetzliche Steuer-, Melde-, Abrechnungs- oder Rückbehaltungspflichten der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
12. Prüfung der Teilnahmeberechtigung
honeytree kann vor der Übergabe eines Gewinns einen angemessenen Nachweis der Identität, des Alters, des Wohnsitzes sowie der übrigen Teilnahmevoraussetzungen verlangen.
Unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben können zum Ausschluss von der Verlosung führen.
13. Mehrfachteilnahme, Missbrauch und Manipulation
honeytree kann Teilnehmer ausschliessen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder Manipulation bestehen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Mehrfachteilnahmen
- Verwendung mehrerer Konten, E-Mail-Adressen oder Identitäten zur Umgehung der Teilnahmebeschränkung
- falschen oder irreführenden Angaben
- automatisierten Teilnahmen oder Bots
- Manipulation oder versuchter Manipulation des Teilnahmeprozesses
- sonstiger Umgehung dieser Teilnahmebedingungen
Wird ein solcher Verstoss erst nach der Gewinnerermittlung festgestellt, kann der Gewinn aberkannt und ein Ersatzgewinner ermittelt werden.
14. Änderung, Unterbrechung oder Abbruch
honeytree behält sich das Recht vor, eine Verlosung jederzeit anzupassen, zu unterbrechen, zu verlängern, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, insbesondere wenn eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Manipulation oder Betrugsversuchen, rechtlichen oder behördlichen Anforderungen sowie bei anderen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von honeytree.
Wesentliche Änderungen werden, soweit möglich, bei der jeweiligen Verlosung bzw. auf der öffentlich zugänglichen Informationsseite bekannt gegeben.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
15. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit einer Verlosung erhobenen Personendaten werden zur Durchführung der Verlosung, Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Gewinnerermittlung, Benachrichtigung des Gewinners sowie zur Übergabe des Gewinns bearbeitet.
Soweit dies für die Bereitstellung oder Übergabe des Gewinns erforderlich ist, können die notwendigen Personendaten an beteiligte Partner oder Leistungserbringer weitergegeben werden.
Eine Verwendung der Daten für Marketingzwecke erfolgt nur, sofern hierfür eine separate Einwilligung vorliegt.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von honeytree.
16. Veröffentlichung des Gewinners
Die Teilnahme setzt keine Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens, Bildes oder sonstiger personenbezogener Inhalte des Gewinners voraus.
Eine Verwendung solcher Inhalte für Marketing- oder Kommunikationszwecke erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung, soweit diese gesetzlich erforderlich ist.
Die Verweigerung einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Gewinnanspruch.
17. Social Media
Soweit eine Verlosung über Instagram, Facebook, TikTok oder andere Social-Media-Plattformen kommuniziert wird, steht sie in keiner Verbindung zu den jeweiligen Plattformbetreibern und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
18. Annahme der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an einer Verlosung werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Bei der Teilnahme über die honeytree-Plattform erfolgt die Zustimmung mit Anwählen von «Enter for free» bzw. «Kostenlos teilnehmen», sofern diese Teilnahmebedingungen unmittelbar bei der Teilnahme verlinkt sind.
Bei der kostenlosen alternativen Teilnahme erfolgt die Zustimmung mit Absenden der Teilnahme-E-Mail.
19. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Kontakt: management@honeytree.world